Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrages durch uns zustande. Das zeitlich letzte Angebot hebt alle vorhergehenden Angebote auf. Alle Lieferungen erfolgen nach unseren Spezifikationen und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise. Preisänderungen behalten wir uns daher ausdrücklich vor. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, von unserer Preisliste abweichende Preiszusagen verbindlich zu erteilen. Derartige Zusagen bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Lieferzeitangaben erfolgen aufgrund der jeweiligen Auftrags- und Lieferlage und stellen daher nur ungefähre Zeitangaben dar. Die Einhaltung der Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Lieferzeit unterbrochen. Erst wenn die Lieferzeiten wesentlich überschritten werden, hat der Kunde das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder weiterhin Erfüllung zu verlangen.
Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt oder Betriebsstörung. Die subraum eG hat die erforderliche Sorgfalt nachzuweisen.
Die Gefahr möglicher Beschädigung oder Verderbens der gesamten Lieferung laut Auftrag geht spätestens mit der Auslieferung der Waren und Leistungen auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen (Tafelservice etc.) übernommen hat.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus Lieferung und Leistung unser Eigentum.
Übereignung, Sicherungsübereignung und Verpfändung sind demnach bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, uns von etwaigen Zugriffen Dritter auf unsere Waren, insbesondere durch Pfändung, unverzüglich zu informieren.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge, Qualität und Art sowie hinsichtlich der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Arbeitstagen bekannt zu geben. Schäden und quantitative Minderlieferungen, auch von Fässern und Gebinden, hat der Kunde bei Anlieferung vom Fahrer bestätigen zu lassen.
Verborgene Mängel sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von zwei Tagen ab Kenntnis mitzuteilen. Sollte bei von uns gelieferter Ware ein Mangel festgestellt werden, der geeignet ist, die Gesundheit von Konsumenten zu gefährden, so ist der Verkauf bzw. die Bewirtung unverzüglich einzustellen. Sämtliche Schritte zur Mängelbehebung sind sodann im Einvernehmen mit uns einzuleiten.
Der Kunde ist verpflichtet, beanstandete Ware ordnungsgemäß zu verwahren. Verspätete Mängelrügen lösen keine Rechtsfolgen, insbesondere keine Gewährsleitungs- und Schadenersatzansprüche aus.
Gelieferte Ware beim Catering ist ausschließlich für den sofortigen Verzehr bestimmt. Für Waren, die nach Veranstaltungsende auf Wunsch beim Kunden verbleiben übernimmt die subraum eG keine Haftung.
Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches der subraum eG liegen, Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipment entstehen, ist die subraum eG berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Verlustmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Auftraggebers werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt.
Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Gläser, Mobiliar u.Ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von 2 Tagen. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzer Tag. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, ist die subraum eG dazu berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben. Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet.
Kündigt der Auftraggeber bis längstens 21 Werktage vor Veranstaltungsbeginn den Vertrag, so wird 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Kündigt der Auftraggeber bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn den Vertrag, so wird die volle Auftragssumme fällig. Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer Veranstaltungsräumlichkeit, so behält sich die subraum eG vor, bei Stornierung nach Vertragsabschluss (laut Angebot) in jedem Fall die Raummiete laut Listenpreis in Rechnung zu stellen, wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
Für die Lieferung und nachfolgende Abholung innerhalb Rostocks wird eine pauschale Gebühr erhoben. Die aktuelle Höhe ist vor Bestellabschluss in der Bestellübersicht ersichtlich. Für nachträgliche Änderungen der Lieferadresse werden pauschal 5€ inkl. MwSt. pro zusätzlichem Straßenkilometer berechnet, sofern sich durch die Änderung die Distanz zum Firmenstandort Doberaner Str. 21, 18057 Rostock vergrößert.
Berechnungsgrundlage ist Google Maps (schnellste Route).
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die subraum eG übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Bei besonders empfindlichen Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist die subraum eG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist die subraum eG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Insofern die subraum eG nicht Eigentümerin einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet die subraum eG nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipment- Eigentümers begründet ist. Die subraum eG behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rostock. Mit der Auftragserteilung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen.
Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen.